Rechtsanwälte Dr. Schlosser und Dr. Schoberl, Graz
 
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Unsere Kanzlei befindet sich in Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs.
Seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1994 verstehen wir uns als modernes Dienstleistungsunternehmen für Rechtsberatung in wirtschaftlichen, privaten und öffentlichen Angelegenheiten. Unsere Zielsetzung ist es, den durch uns vertretenen Klienten rasch und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Unsere Vertretungstätigkeit erstreckt sich grundsätzlich auf ganz Österreich, wobei wir neben unserem Kanzleisitz in Graz über eine Sprechstelle in Wien verfügen.

Vertretungstätigkeit

 Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Unser Bestreben ist es, durch präventive Rechtsberatung Konflikte, welche unter Umständen kostenintensiv zu führen sind, gar nicht entstehen zu lassen,

Die Erfahrung zeigt, dass die Inanspruchnahme des Anwaltes im Vorfeld zu treffender Entscheidungen erhöhte Rechtssicherheit bedeutet.

Sollte ein bereits entstandener Konflikt nur mehr durch gerichtliche Intervention zu sanieren sein, so bemühen wir uns um eine effiziente Prozeßführung.

Bei der Ausführung unserer Tätigkeit werden wir durch moderne Kommunikationssysteme unterstützt, sodass uns der Zugriff auf wichtige Informationen wie Rechtsdatenbank, Grundbuch, Firmenbuch, auch im Ausland, jederzeit möglich ist.

Rechtsgebiete

Wir betreuen Sie in allen gängigen Rechtsbereichen, wobei sich aus der Erfahrung der Betreuungstätigkeit Spezialgebiete herausgebildet haben. 

National und International

Krisenmanagement / Insolvenz

Wandelnde wirtschaftliche Entwicklungen setzen entsprechend schnelle Reaktionen voraus.

Seitens unserer Kanzlei werden im Zuge einer Erstberatung die rechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen, sowie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, überprüft, um geeignete Sanierungsschritte zu besprechen. Das Beratungsumfeld erstreckt sich insbesondere auf die Branchen Gewerbe, Handel (Holz), Handelsvertreter, Transport und Verkehr. Auch der Gesetzgeber arbeitet zurzeit an einer umfassenden Reform des Insolvenzrechtes mit dem Ziel, eine Mischung aus Ausgleichs- und Konkursverfahren zu schaffen, bei dem die Eigenverwaltung durch das Management erhalten bleiben soll.

Aufgrund der Mehrsprachigkeit unserer Kanzlei unterstützen wir daher laufend Unternehmungen bei grenzüberschreitenden Insolvenzen, sowie der Einbringlichmachung von Forderungen im Bereich der Europäischen Union, sowie dem Ausland.

Inkassowesen

In Zeiten fallender Zahlungsmoral bzw. wirtschaftlicher Engpässe kann es für ein Unternehmen existenznotwendig sein, Außenstände rasch einbringlich zu machen, um eigene finanzielle Engpässe zu überbrücken. Je eher offene Forderungen geltend gemacht werden, desto besser sind die Chancen sie auch einbringlich zu machen und können damit hohe Zwischenfinanzierungen vermieden werden. Unsere Kanzlei ist sowohl im Inland, als auch durch unser weit gespanntes anwaltliches Korrespondentennetz im Ausland rasch und effizient bemüht, die Forderungseintreibungen bzw. das Inkassowesen umzusetzen.

Rechtsgutachten

Vor Einleitung eines Rechtsstreites ist zur Überprüfung der Erfolgsaussichten oft eine juristische Standortbestimmung notwendig. In diesem Zusammenhang bzw. bei der Überprüfung von Verträgen auch mit ausländischen Partnern sind oft komplexe Rechtsprobleme zu lösen.

Um hier vorausschauend den rechtlichen Rahmen, sowie die zu erwartenden Kosten abschätzen zu können, ist daher die Erstellung eines Rechtsgutachtens anzuraten. Unsere Kanzlei ist auf die Erstellung derartiger Rechtsgutachten, insbesondere in den Bereichen des Vertragesrechtes, Gesellschaftsrechtes, Insolvenzrechtes, sowie grenzüberschreitender Vertragsmaterien spezialisiert.

Unternehmensgründung / KMU

Bei der Überlegung einer Unternehmensgründung geht es nich darum, bestehende Anfangsschwierigkeiten und Risiken zu ignorieren, sondern vielmehr geht es darum alle notwendigen Schritte zu koordinieren. Neben der betriebswirtschaftlichen Grundlage in Form eines Unternehmenskonzeptes, sowie der Überprüfung der Gründungskosten, der Investitionen des Mindestumsatzes, sowie des Marktzuganges durch Franchise sind auch die rechtlichen Voraussetzungen, nämlich die Wahl der Rechtsform, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder juristische Person (GmbH), ebenso wie das Gewerberecht (Gewerbeberechtigung), das Betriebsanlagenrecht, sowie die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Gerade in einem wirtschaftlich anspruchsvolleren Umfeld sind diese rechtlichen Gründungsvoraussetzungen für den weiteren Geschäftserfolg mit Ausschlag gebend. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich hier auf die Überprüfung dieser Rechtsfragen, ebenso wie auf Rechtsfragen die sich bei einer grenzüberschreitenden Unternehmensgründung ergeben.

 

 
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